Sonderpädagogische Förderung

Die Bezeichnung "sonderpädagogischer Förderbedarf" ist Ausdruck einer neuen Sichtweise von Behinderung. Behinderungen, Schädigungen und Beeinträchtigungen werden nicht mehr allein als in der Person begründete Defizite betrachtet. Sie sind immer auch als ein Interaktionsprodukt zwischen Individuum und seiner Umwelt zu verstehen.

Diese neue Sichtweise führt mehr und mehr zu einer Öffnung der Förderschulen hin zur allgemeinen Schule.

Hat ein Kind Schwierigkeiten, die sich kurz- oder mittelfristig auf sein schulisches Lernen negativ auswirken, kann von zusätzlichem oder besonderem Förderbedarf gesprochen werden. Auch Teilleistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten können als besondere Förderbedürfnisse bezeichnet werden. Hier sind die allgemeinen Schule gefordert Maßnahmen zu ergreifen, die dem Kind/Jugendlichen über die Krise hinweghelfen können.

Sonderpädagogischer Förderbedarf  liegt vor, wenn ein Kind in seinen Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten so stark beeinträchtigt oder behindert ist, dass es ohne zusätzliche, sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule nicht oder nicht mehr ausreichend gefördert werden kann.

Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgt nach einer sorgfältig durchgeführten sonderpädagogischen Diagnostik. Die Erfüllung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist nicht ausschließlich an den Lernort 'Förderschule' geknüpft, sondern kann auch an anderen schulischen Lernorten erfolgen.

Beratungsstellen mit förderdiagnostischer Kompetenz und Erfahrung


Die staatlichen Schulberatungsstelle Oberbayern-Ost, die Schulpsychologen/-innen an den Förderschulen und den allgemeinen Schulen des Landkreises Altötting und die Sonderschullehrkräfte an den einzelnen Förderschulen unseres Landkreises

Förderschulen im Landkreis Altötting förderdiagnostischer Kompetenz und Erfahrung

Pestalozzischule
Sonderpädagogisches Förderzentrum Neuötting

Sebastianplatz 4
84524 Neuötting
Tel: 08671/70080
Fax: 08671/700822

Konrad-von-Parzham-Schule
Private Schule zur individuellen Lebensbewältigung

Caritasweg 1
84503 Altötting
Tel:    08671/2258
Fax:   08671/72746

Private Schule zur Erziehungshilfe im Antoniushaus

Antoniusstraße 7
84533 Marktl am Inn
Tel: 08678/1232
Fax: 08678/1429

Mobiler sonderpädagogischer Dienst


Der Mobile Sonderpädagogische Dienst ist als zeitlich begrenzte und ergänzende Fördermaßnahme konzipiert. Er endet in der Regel mit dem Schuljahr, kann jedoch erneut angefordert werden, soweit er noch erforderlich ist und soweit er nicht durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.

Die Anforderung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes erfolgt durch die Schule ausschließlich mit Meldeformular!

Im Beratungsordner, der an jeder Schule stets aktualisiert vorhanden ist, finden Sie die entsprechenden Unterlagen.



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