Aufnahme in die Grundschule

Aufnahme in die Grundschule für das Schuljahr 2021/22

Gemäß BayEUG sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.09.2021 sechs Jahre alt werden, also spätestens am 30.09.2015 geboren sind.

Ebenfalls schulpflichtig werden Kinder, die im vergangenen Schuljahr zurückgestellt wurden.

Für Kinder, die nach dem 30.06.2021 sechs Jahre alt werden, gilt ein dreimonatiger Einschulungskorridor. Die Eltern entscheiden bis zu einem festgesetzten Termin (12. April 2021), ob ihr Kind zu Beginn des Schuljahres oder erst ein Jahr später schulpflichtig wird. Die Schule unterstützt beratend.

Kinder, die nach dem 30.09.2021 und vor dem 01.01.2022 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden.

Kinder, die nach dem 31.12.2021 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn durch ein schulpsychologisches Gutachten nachgewiesen wird, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.